Behandlungskosten
Meine naturheilkundliche Tätigkeit berechne ich in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Wenn Sie das 1. Mal zu mir kommen, nehme ich mir ausführlich Zeit, um Sie und Ihre Resonanz auf die Schwingungen der Instrumente kennenzulernen. Die Erstanamnese dauert 80 -90 Minuten und kostet 130 €. Danach legen wir gemeinsam das weitere Vorgehen fest.
Die Kosten für die Folgesitzungen betragen je nach Zeitaufwand und angewandten Verfahren/Leistungen zwischen 80 – 180 €. Sie können entweder bequem mit Karte direkt im Anschluß an die Behandlung bezahlen, oder Sie überweisen den Betrag nach Erhalt der Rechnung.
Die Kosten für meine Tätigkeit werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Heilpraktiker haben in der Regel keine Verträge mit den Krankenkasse. Deshalb unterliegen wir auch nicht dem Druck des allgemeinen Gesundheitssystems und ich kann mir ausreichend Zeit für Sie und Ihre Beschwerden nehmen!
Als Selbstzahler besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit die Kosten meiner Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass privat versicherte Patienten damit rechnen müssen, dass nicht der gesamte Rechnungsbetrag von der Beihilfe und den Versicherungen (auch Zusatzversicherungen) erstattet wird.
Die erstattungsfähigen Beträge durch private Krankenkassen sind in der Regel auf die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker bezogen. Die Sätze dieser Gebührenordnung (GebüH) und die darin enthaltenen Therapieangebote wurden seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr angehoben und angepasst!